Allgemeine Geschäftsbedingungen von Huchler Consulting GmbH, Werner-von-Siemens Str. 2-6, 76646 Bruchsal
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Huchler Consulting GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, welche die Huchler Consulting GmbH mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Sofern Sie (nachfolgend: Kunde) von Huchler Consulting GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 2-6, 76646 Bruchsal – Newsletter / Mailings beziehen
– und/oder Dienste/Dienstleistungen in Anspruch nehmen
– und/oder Beratungs-/Coachingverträge eingehen
– und/oder Seminare/Veranstaltungen bei uns buchen
, wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von uns vereinbart. Die Inanspruchnahme unserer Angebote ohne vorherige Anerkennung unserer AGB gestattet die Huchler Consulting GmbH nicht.
(3) Sie bestätigen vor Inanspruchnahme unserer Dienste und Dienstleistungen, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und ausschließlich wegen des Auf- bzw. Ausbaus ihrer (neben-) gewerblichen Tätigkeit unsere Dienste in Anspruch zu nehmen beziehungsweise diesbezügliche Verträge mit uns einzugehen.
(4) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Huchler Consulting GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Huchler Consulting GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(1) Huchler Consulting GmbH erbringt für Unternehmer individuelle und standardisierte Coaching-, Beratungsdienstleistungen und Seminare. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die Huchler Consulting GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(2) Huchler Consulting GmbH ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede auch berechtigt, die dem Kunden geschuldeten Leistungen ausschließlich onlinebasiert zu erbringen (z.B. mittels Chat-Client, Videoplattformen).
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von der Huchler Consulting GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch der Huchler Consulting GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch der Huchler Consulting GmbH unberührt.
(4) In Bezug auf die von der Huchler Consulting GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht die Huchler Consulting GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(5) Die Huchler Consulting GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen, Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(1) Für die Teilnahme an Trainings- oder Seminarveranstaltungen gelten die in den Kursprogrammen angegebenen Preise oder, z.B. bei Firmenveranstaltungen, die individuell vereinbarten Preise.
(2) Die Teilnahmegebühr ist unmittelbar bei Buchung fällig. Wurde die Teilnahmegebühr bis zum Beginn der Veranstaltung nicht gezahlt, ist eine Teilnahme nicht möglich.
(3) Preise für Seminare und Veranstaltungen beinhalten die Veranstaltungsleistungen, die Veranstaltungsunterlagen nach Verfügbarkeit sowie Pausengetränke, sofern nichts anderes individuell von uns angegeben ist.
(4) Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Schulung, wie beispielsweise Übernachtungs- und Fahrtkosten hat der Teilnehmer vorbehaltlich anderslautender Abrede selbst zu tragen. Ein Nichterscheinen oder eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Kürzung der Teilnahmegebühr.
(5) Kann ein Teilnehmer aufgrund von Krankheit oder anderweitiger Gründe nicht an der gebuchten Veranstaltung / Seminar teilnehmen, ist er berechtigt, seine Buchung auf eine andere, dritte Person zu übertragen. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Veranstaltungs-/Seminarpreis voll entrichtet wurde und der entrichtete Preis zur Erfüllung der Verpflichtungen des Ersatzteilnehmers insoweit bei der Huchler Consulting GmbH verbleibt. Ein Ersatzteilnehmer darf nur nach vorheriger Zustimmung durch die Huchler Consulting GmbH gestellt werden.
(6) Sämtliche Preisangaben der Huchler Consulting GmbH sind grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(7) Die Huchler Consulting GmbH stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, diese kann auch als PDF-Datei per E Mail übermittelt werden.
(8) Im Verzugsfall sind wir berechtigt von Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro zu erheben (§ 286 Abs. 5 BGB).
(1) Der Veranstaltungsort ist in der aktuellen Veranstaltungseschreibung oder im Bestätigungsschreiben angegeben, bei Firmenveranstaltungen im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Im Falle des behördlichen Verbots bereits gebuchter und bestätigter Veranstaltungen oder behördlicher Beschränkungen / Auflagen (zB während Pandemien, höherer Gewalt) ist die Huchler Consulting GmbH berechtigt, dem Kunden mit 6o-tägigem Vorlauf binnen 12 Monaten nach dem Termin der abgesagten Veranstaltung eine Ersatzveranstaltung anzubieten. Erst wenn binnen dieses Zeitraums kein Ersatzangebot erfolgt, ist der Kunde zum Rücktritt/Kündigung berechtigt. Ausgenommen davon ist der Rücktritt/Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittsversicherung (z.B. www.erv.de).
(3) Die Huchler Consulting GmbH ist berechtigt, Veranstaltungs-/Seminaruhrzeiten im angemessenen Rahmen einseitig anzupassen. Die Anpassung wird dem Kunden gegebenenfalls spätestens 7 Tage im Voraus mitgeteilt. Die Gesamtveranstaltungsdauer wird dabei nicht reduziert.
(1) Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Veranstaltungsunterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben bei der Huchler Consulting GmbH. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Huchler Consulting GmbH darf kein Nutzer die Veranstaltungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben.
(2) Etwaige Erlaubnisse durch die Huchler Consulting GmbH sind per E-Mail anzufragen. Eine Erlaubnis bedarf der Text- oder Schriftform durch Huchler Consulting GmbH.
(3) Huchler Consulting GmbH hat an allen Bildern, Filme und Texten, die auf unseren Webseiten veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet und wird bei Verstoß von uns zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
(1) Der Vertragsschluss zwischen Huchler Consulting GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von der Huchler Consulting GmbH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Huchler Consulting GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der Huchler Consulting GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Huchler Consulting GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält die Huchler Consulting GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der Huchler Consulting GmbH in Verzug, ist die Huchler Consulting GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die Huchler Consulting GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
(1) Huchler Consulting GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die Huchler Consulting GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Huchler Consulting GmbH bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird die Huchler Consulting GmbH innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist die Huchler Consulting GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Huchler Consulting GmbH unberührt.
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber der Huchler Consulting GmbH zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Bei Teilnahme an unseren Seminaren und Veranstaltungen ist der Kunde verpflichtet, den Fortgang daran zu fördern und Störungen zu unterlassen. Andernfalls sind wir berechtigt, den Kunden nach einmaliger Verwarnung vorübergehend oder dauerhaft von der Veranstaltung auszuschließen.
(1) Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Huchler Consulting GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse für die Dauer der Vertragslaufzeit. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von der Huchler Consulting GmbH für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Huchler Consulting GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an die Huchler Consulting GmbH über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(1) Die Huchler Consulting GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Huchler Consulting GmbH nur
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die Huchler Consulting GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Huchler Consulting GmbH maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Huchler Consulting GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz Huchler Consutling GmbH (derzeit Bruchsal).
AGB Stand: 22.02.2022 © Vervielfältigung verboten